AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Get-Impulse Berlin GmbH (nachfolgend „GETIMPULSE“) und ihren Mitgliedern über die Nutzung der Trainingsleistungen, Dienstleistungen, Produkte sowie der Räumlichkeiten und Einrichtungen des Studios. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag im Studio, online, über eine Buchungsplattform oder über eine mobile Anwendung abgeschlossen wird. Soweit besondere Bedingungen für einzelne Leistungen (z. B. Mietbedingungen für Equipment oder Zusatzleistungen) gelten, ergänzen diese die vorliegenden AGB.
2. Laufzeit, Tarife, Kündigung und Ruhezeit
Der Nutzungsvertrag im Rahmen des Mitglieds-Abonnements hat eine Laufzeit von 12 Monaten oder 24 Monaten und verpflichtet zur Zahlung von 52 oder 104 wöchentlichen Mitgliedsbeiträgen. Der gewählte Tarif erlaubt die Nutzung der beschriebenen Leistung. Zusätzliche Trainingseinheiten und weitere GETIMPULSE-Leistungen können gegen Aufzahlung eines vereinbarten Beitrags gebucht werden.
Der Wechsel in einen Tarif mit längerer Laufzeit oder häufigeren Trainingseinheiten ist jederzeit bei Abschluss einer neuen Mitgliedschaftsvereinbarung möglich. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder eines Schwangerschaftsnachweises gewährt GETIMPULSE im Voraus, nicht aber rückwirkend, eine beitragsfreie Ruhezeit. Die Anzahl der Ruhemonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Während der Ruhezeit besteht keine Kündigungs- und Trainingsmöglichkeit. Ruhezeiten sind nur bei ungekündigten Mitgliedschaften möglich.
Termine, die bis zu 6 Stunden vor Beginn abgesagt werden, können in der gleichen Woche erneut vereinbart werden. Termine, die innerhalb von 6 Stunden vor Beginn abgesagt werden, verfallen.
3. Beiträge und Gebühren
Der wöchentliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils wöchentlich oder zum 1. des laufenden Monats fällig. Die Anmeldegebühren werden sofort nach Vertragsabschluss fällig. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird am nächsten Werktag eingezogen.
Der Einzug erfolgt mit dem SEPA-Verfahren zur Gläubiger-ID: DE77ZZZ00000790879 mit der Mitgliedsnummer als Mandatsnummer.
Die Service-Leistungen können einmal pro Quartal in Anspruch genommen werden. Die Mitgliedsbeiträge sind auch dann fällig, wenn das Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt aus Gründen, die er/sie selbst zu verschulden hat. Das bedeutet, abgesagte und/oder versäumte Trainingseinheiten können nicht nachgeholt werden.
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung von mindestens 8 wöchentlichen Beiträgen in Verzug, so ist GETIMPULSE berechtigt, die Beiträge für die restliche Laufzeit fällig zu stellen. GETIMPULSE hat keine ersparten Aufwendungen, es sei denn, auch nicht, wenn ein neues Mitglied den reservierten Termin übernimmt.
4. SEPA-Lastschrift-Mandat
Das Mitglied ermächtigt GETIMPULSE, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist das Mitglied sein Kreditinstitut an, die von GETIMPULSE auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Das Mitglied kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Beitrags verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Eine andere Zahlungsart (Bar, Dauerauftrag, Überweisung) wird aufgrund des damit verbundenen höheren Verwaltungsaufwandes mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 90,00 EUR versehen. Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen.
5. Einwilligungserklärung
GETIMPULSE erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene und zur Verschwiegenheit verpflichtete Dienstleister, soweit dies der zentralen Verwaltung, Erstellung von Trainingsplänen, Auswertungen, Marketing und der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen zu seiner Person und/oder in Bezug auf Wohnort, Bankverbindung, Kontakt etc. an GETIMPULSE zu melden.
6. Datenschutz
Im Rahmen der Vertragsbeziehung verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern uns ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir diese Daten auch dafür. Weitergehende Informationen können den Datenschutzhinweisen entnommen werden.
7. Hausordnung
Wir sind berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Clubräume aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
Mitglieder verpflichten sich insbesondere:
- Geräte sachgemäß zu nutzen
- Trainingsbereiche sauber zu hinterlassen
- Equipment nach Nutzung zurückzulegen
- andere Mitglieder nicht zu stören oder zu gefährden
GETIMPULSE ist berechtigt, bei Verstößen:
- Verwarnungen auszusprechen
- Hausverbote zu erteilen
- die Mitgliedschaft zu kündigen
8. Studiozugang & personallose Trainingszeiten
GETIMPULSE bietet Mitgliedern einen Studiozugang auch außerhalb der personalbesetzten Zeiten an. Das Studio kann daher teilweise oder vollständig in personallosen Trainingszeiten betrieben werden.
Der Zugang zum Studio erfolgt über ein persönliches Zugangssystem (z. B. App, Chip oder QR-Code). Dieses Zugangssystem ist personengebunden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Während personalloser Zeiten ist kein Personal im Studio anwesend. Das Training erfolgt in diesen Zeiten auf eigene Verantwortung des Mitglieds.
Sofern ein Mitglied dennoch einer dritten Person Zugang zum Studio ermöglicht oder eine solche Person begleitet, haftet das Mitglied für sämtliche durch diese Person verursachten Schäden oder Verstöße, als wären es eigene Handlungen. Bei Weitergabe des Zugangssystems oder unberechtigtem Zugang Dritter kann GETIMPULSE eine Vertragsstrafe von bis zu 1000 EUR erheben.
GETIMPULSE ist berechtigt, den Studiozugang bei Vertragsverstößen, Zahlungsrückständen, Missbrauch des Zugangssystems oder Gefährdung anderer Mitglieder vorübergehend oder dauerhaft zu sperren sowie weitere vertragliche Maßnahmen bis hin zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft zu ergreifen.
9. Trainingsvoraussetzungen
EMS-Training und Krafttraining können gesundheitliche Risiken bergen. Das Mitglied bestätigt, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen das Training bestehen.
Personen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere Herzschrittmacher, Schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Erhöhtem Thromboserisiko, dürfen nicht am EMS-Training teilnehmen. Im Zweifel wird empfohlen, vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen.
10. Videoüberwachung und Sicherheit
Zum Schutz der Mitglieder, der Einrichtungen und zur Aufklärung möglicher Vorfälle kann das Studio in bestimmten Bereichen videoüberwacht sein. Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich zur Sicherstellung des Studiobetriebs, zur Prävention von Straftaten und zur Aufklärung von Schadensfällen. Sanitärbereiche und Umkleiden werden selbstverständlich nicht videoüberwacht.
11. Änderungen dieser AGB
Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen erforderlich ist. Wir werden das Mitglied in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht.
12. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
12.1. Widerrufsbelehrung - Für online abgeschlossene Abo-Verträge
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Get-Impulse Berlin GmbH, Heidestraße 11, 10557 Berlin, Hotline +49 (0)175/1158661, E-Mail: berlin@get-impulse.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
12.2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.
12.3. Ende der Widerrufsbelehrung
12.3.1. Du erklärst Dich ausdrücklich damit einverstanden, dass GETIMPULSE vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Durchführung des Vertrages beginnt. Du erkennst an, dass Du durch diese Zustimmung das Recht zum Widerruf des Vertrages verlierst, sobald GETIMPULSE mit der Vertragsdurchführung begonnen hat.
12.3.2. GETIMPULSE steht nicht für Gebühren ein, die Dir im Verhältnis zu von Dir beauftragten Dritten (z. B. Banken und Zahlungsdienstleistern) während des Widerrufsprozesses gegebenenfalls entstehen.
13. Schlussbestimmung / Haftung
Die Haftung von GETIMPULSE für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
14. Gewährleistung und Service für EMS-Anzüge
Der Kauf eines EMS-Trainingsanzugs erfolgt direkt zwischen dem Mitglied (Endverbraucher) und dem Hersteller Smart Workout. GETIMPULSE übernimmt keine Gewährleistungs- oder Garantieansprüche für den EMS-Trainingsanzug. GETIMPULSE unterstützt das Mitglied kulanzweise bei der Kommunikation mit dem Hersteller Smart Workout und kann beratend tätig werden. Ein Anspruch auf diese Unterstützung besteht jedoch nicht. Das Mitglied erkennt an, dass GETIMPULSE nicht für etwaige Mängel, Defekte oder Funktionsstörungen des EMS-Trainingsanzugs haftet und dass sämtliche Ansprüche direkt mit dem Hersteller Smart Workout zu klären sind.